Der Jahreswechsel 2024/2025 bringt eine Vielzahl steuerlicher Neuerungen mit sich, die Unternehmen und Steuerpflichtige gleichermaßen betreffen. Besonders hervorzuheben ist die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2025, die eine digitale Abwicklung von Rechnungen sicherstellen soll. Das Wachstumschancengesetz bringt Steuererleichterungen für Unternehmen und Arbeitnehmer, während das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz durch digitale Prozesse und kürzere Aufbewahrungsfristen die Verwaltung entlastet. Zudem stehen Änderungen wie die Reform der Kleinunternehmer-Regelung und eine Anpassung des Mindestlohns bevor. Unternehmen müssen sich auf neue Meldepflichten vorbereiten, etwa für Kassensysteme. Diese und weitere Entwicklungen erfordern rechtzeitige Vorbereitung und gegebenenfalls Beratung.
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