Ab dem 1.1.2025 wird im Geschäftsverkehr grundsätzlich die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für in Deutschland ansässige Unternehmen bzw. Betriebsstätten verpflichtend. Dies gilt allerdings nur bei geschäftlichen Transaktionen mit anderen Unternehmen, die ebenfalls in Deutschland ansässig sind oder hier eine Betriebsstätte haben, von der aus inländische Umsätze realisiert werden.
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